Jetzt schneller schuldenfrei!

Schutz vor Pfändungen

Mit diesem Konto bleibt Schuldnern Geld zum Leben – die Kosten steigen in allen Bereichen. So langsam gehen den ersten Menschen die Puste aus und die Schulden steigen. In dieser Phase ist es wichtig frühzeitig zu reagieren und das Geld zum Leben zu schützen. Sobald die ersten Pfändungstitel vorliegen, sollten Sie dringend bei Ihrer Bank ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichte.

Laut Schufa existieren aktuell 2,7 Mio. Pfändungsschutzkonten (P-Konten), Tendenz seit Jahren steigend. In allen Bevölkerungs- und Lebenslagen kommen Pfändungen vor.

„Beim einem P-Konto handelt es sich um ein normales Girokonto. Dieses Konto erlaubt dem Verschuldeten seine Einkünfte bis zu einem Freibetrag vor Kontopfändungen zu schützen (Grundsicherung). Somit kann der Konto-Inhaber seine Miete und andere lebensnotwendige Dinge selbst zahlen.“ so Klaus van Bösekom

Ein P-Konto kann durch die Bank nicht gekündigt werden. Vor allem sind Arbeitseinkommen, Renten bzw. Sozialleistungen geschützt. Wichtig dabei ist zu erwähnen, dass jeder Bürger ein Recht auf ein P-Konto hat. In der Schufa wird das P-Konto vermerkt. Allerdings sollten Sie dies nur eröffnen oder Ihr Girokonto umwandeln, wenn wirklich eine größere Pfändung ins Haus steht. Denn es kann über das Geld nicht frei verfügt werden.

Hinweis: Der Schutz greift rückwirkend bis zu vier Wochen, nachdem die Kontopfändung bei der Bank eingegangen ist.

Die Freigrenze liegt bei ca. 1340 Euro (Stand: 1. Juli 2022). Allerdings kann diese durch Kinder, Partner oder auf Nachweis in besonderen Situationen (z. B. Pflegegeld, einmalige Sonderzahlungen wie Kosten für Klassenfahrten) erhöht werden. Um den genauen Freibetrag zu erfahren, sollten Sie ein persönliches Gespräch mit einem Schuldnerberater führen.

Für die Umwandlung bzw. Einrichtung eines Pfändungskontos (P-Kontos) darf die Bank keine Gebühren erheben, für das Führen schon. Allerdings dürfen die Gebühren nicht höher als ein normales Girokonto sein. Spätestens nach vier Geschäftstagen muss der Prozess vollzogen sein.“

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